Hat Ihr Arzt bei Ihnen Defizite beim Hörvermögen festgestellt, wird er Ihnen – sofern keine operative oder medikamentöse Therapie möglich ist – in der Regel eine Verordnung für eine Hörhilfe ausstellen. Das bedeutet, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Hörgerät übernimmt.

Außerdem werden eventuell anfallende Kosten für die Anpassung, das Probehören und die Wartung von der Krankenkasse übernommen. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstpreis beziehungsweise Festbetrag. Überschreitet das von Ihnen gewünschte Gerät diesen Höchstpreis, müssen Sie selbst für die Mehrkosten aufkommen. In sehr vielen Fällen reichen Kassenhörgeräte ohne Zuzahlung jedoch aus, das heißt, die Investition ist gar nicht notwendig.

Kassenhörgeräte ohne Zuzahlung haben nämlich viele Vorteile und sind häufig besser als ihr Ruf. Sie bekommen sie selbstverständlich auch in der Nähe von Riederwald: bei Ihrem Hörgeräteakustiker HRM Hörstudio Rhein-Main in Frankfurt-Enkheim. Nachfolgend stellen wir Ihnen Kassenhörgeräte ohne Zuzahlung etwas ausführlicher vor.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Für zuzahlungsbefreite Hörgeräte zahlen Sie in der Nähe von Riederwald nur den aktuellen Eigenanteil beziehungsweise die Rezeptgebühr.

  • Die Geräte sind technisch so konzipiert, dass sie Ihre Schwerhörigkeit gut korrigieren können.

  • Sie werden in einem normalen Umfeld in der Lage sein, Gesprächen problemlos zu folgen.

  • Allerdings ist die Ausstattung etwas einfacher, was aber kein Nachteil sein muss.

  • Hörgeräteakustiker sind dazu verpflichtet, ihren Kunden mindestens ein Kassenhörgerät ohne Zuzahlung anzubieten. Das tun aber nicht alle. In diesem Fall sollte zur Beratung ein weiterer Hörgeräteakustiker aufgesucht werden. In der Nähe von Riederwald stehen Ihnen passende Ansprechpartner zur Verfügung.

Das bieten Kassenhörgeräte ohne Zuzahlung

Manchmal können veraltete Klischees zu fatalen Fehlentscheidungen führen. So beispielsweise auch die alte Redewendung „Was nichts kostet, taugt auch nichts“.

Das mag in einigen Bereichen zwar noch immer zutreffen, auf Hörgeräte lässt sich diese zweifelhafte Faustregel jedoch nicht anwenden, zumal die heutigen Kassenmodelle in den letzten Jahren viel besser geworden sind. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse Hörgeräte mit einer medizinisch notwendigen Ausstattung bezahlt.

Für Geräte, die medizinisch nicht erforderliche Extras bieten, müssen Sie dagegen zuzahlen, was auch völlig gerecht und fair ist. Außerdem müssen zuzahlungsbefreite Hörgeräte im Hinblick auf die Funktionen und die Qualität verschiedene Mindeststandards erfüllen.

Dazu gehören:

  • Mindestens vier verschiedene Frequenzbereiche, damit Sie ganz nach Bedarf individuelle Einstellungen vornehmen können

  • Das Gerät muss störende Hintergrundgeräusche reduzieren können.

  • Für verschiedene Hörsituationen müssen mindestens drei unterschiedliche Hörprogramme zur Verfügung stehen.

  • Damit Sie sich nicht über unangenehme Pfeifgeräusche ärgern, müssen auch Kassenmodelle mit einer Rückkopplungsunterdrückung ausgestattet sein.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Kassengeräte ohne Zuzahlung alle Funktionen bieten, die wirklich erforderlich sind. Manchmal bekommen Sie sogar noch etwas mehr, ohne ins Portemonnaie greifen zu müssen.

Es gibt mittlerweile bereits Hörgeräte, deren Leistungsumfang über den vorgegebenen Mindestanforderungen liegt, die aber trotzdem von der Krankenkasse bezahlt werden. Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker HRM Hörstudio in Frankfurt am Main einfach, er berät Sie gerne und zeigt Ihnen die aktuellen Kassenmodelle!

Zuzahlungsfreie Kassenhörgeräte Nähe Riederwald

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Kassenhörgeräte ohne Zuzahlung ganz in der Nähe von Riederwald/Frankfurt

Was genau bieten denn dann Hörgeräte mit Zuzahlung?

In der Regel handelt es sich dabei um Merkmale aus dem Bereich Komfort. Vielleicht ist die Farb- und Design-Auswahl besonders groß, wenngleich die meisten Modelle heute ohnehin so unauffällig sind, dass sie von Außenstehenden gar nicht bemerkt werden. Manche Modelle verfügen über multimediale Einsatzmöglichkeiten: zum Beispiel per Bluetooth.

Auch das ist aber natürlich kein Muss und eher ein Extra für besondere Vorstellungen und Wünsche. Auch das sogenannte 360-Grad-Rundum-Hören ist bei vielen hochpreisigen Hörgeräten möglich. Ob Sie diese Funktion aber wirklich brauchen, können Sie nur selbst entscheiden. Wirklich notwendig ist sie nicht.

Achtung: Hochmoderne Premium-Hörgeräte sind teilweise sehr teuer. Der Differenzbetrag zwischen Kassenzuschuss und Eigenanteil bewegt sich nicht selten im vierstelligen Bereich!

Wie finde ich das beste Hörgerät für mich?

Lassen Sie sich ausführlich beraten und nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Modelle miteinander zu vergleichen oder sogar probezuhören! In der Nähe von Frankfurt-Riederwald steht Ihnen beispielsweise ein erfahrener Ansprechpartner beratend zur Verfügung. Er wird sich Zeit nehmen, Ihre Fragen zu beantworten, und findet mit Ihnen gemeinsam genau das Hörgerät, das zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt.

Die gute Nachricht: Fast immer handelt es sich dabei um Kassenmodelle! Übrigens: Kostenfrei bekommen Sie nicht nur die klassischen „Hinter-dem-Ohr“-Geräte, sondern auch immer häufiger „In-Ohr“-Hörhilfen, die besonders klein und unauffällig sind. Gleich mehrere renommierte Hersteller haben entsprechende Kassenhörgeräte in ihr Programm aufgenommen. Ihr Hörgeräteakustiker in Frankfurt hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter.

Fazit

Gute Hörgeräte müssen nicht teuer sein.

Kassenhörgeräte können mit wenigen unbedeutenden Abstrichen durchaus mit teuren Premium-Modellen mithalten!

Sie möchten mehr erfahren zu Kassenhörgeräten? Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr HRM Hörstudio Rhein-Main, ganz in der Nähe von Frankfurt-Riederwald.

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