Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab, wobei sich die privaten Kassen relativ stark an den Leistungen der GKV orientieren.
HRM Hörstudio Rhein Main
Welche Kosten werden übernommen?
Der grundsätzliche Anspruch der Versicherten erstreckt sich auf
- aufzahlungsfreie Hörhilfen,
- die Anpassung und den Tests des Hörgeräts sowie
- die Wartung und die Reparatur.
Die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe ist als selbstverständlich vorauszusetzen. Zudem müssen die Hörgeräte qualitativ hochwertig sein. Wünscht der Versicherte ein höherwertiges oder besonderes Gerät, das über die festgestellte medizinisch Notwendigkeit hinausgeht, muss er eine Zuzahlung leisten. Es gibt allerdings auch Sondervereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Akustikern.
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Anforderungen an Hörgeräte für eine Kostenübernahme durch die Kasse
Die Kassen stellen Grundanforderungen an den technischen Standard. So muss das Gerät digital funktionieren, damit es sich auf die Hörschwäche exakt einstellen lässt. Seine Technik sollte so ausgereift sein, dass es per intelligenter Signalverarbeitung Sprache von Umgebungsgeräuschen unterscheiden kann. Auch sollte es den auf das Ohr treffenden Schall automatisch einregulieren können. Geräte, die eine Feineinstellung per Hand erfordern, gelten als veraltet. Hierfür dürfte die Kasse die Kostenübernahme ablehnen. Geeignete Apparate verfügen zudem über mindestens drei Hörprogramme und vier Kanäle, eine Störschall- und eine Rückkoppelungsunterdrückung sowie eine Verstärkungsleistung bis 75 db(A).
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
Gesetzliche Krankenkassen
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:
*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
Private Krankenkassen
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:
Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt. Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge, kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.
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