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Kosten für Hörgeräte – welche Kosten fallen an?
Wer ein Hörgerät benötigt, steht neben der Frage des passenden Modells auch vor der Kostenfrage. Zahlt die Krankenkasse oder muss man die Kosten selbst übernehmen?
Und mit welchen Preisen für ein Hörgerät muss man überhaupt rechnen? Ein Hörakustiker gibt Auskunft und berät mit langjähriger Erfahrung.
Wovon die Hörgerätekosten abhängig sind
Grundsätzlich unterteilen sich Hörgeräte in verschiedene Klassen. In der Basisklasse liegen die Kosten pro Gerät zwischen 0 und 800 Euro. Es gibt also komplett zuzahlungsfreie Modelle, die aufgrund der medizinischen Notwendigkeit und einer Verschreibung durch den Arzt zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezuschusst werden.
In der mittleren Preisklasse zwischen 800 und 1.900 Euro pro Hörgerät gibt es Modelle mit zahlreichen Zusatzfunktionen und einer besonders einfachen Bedienung. Wer die Spitzenklasse mit allen modernen Features und technischen Vorzügen wünscht, muss mit einem Preis von 1.900 bis 2.800 Euro rechnen. Die Kosten für Hörgeräte sind hauptsächlich davon abhängig, welche Leistung und welche Funktionen das jeweilige Modell mitbringt.
Auch die Entscheidung für einen Hersteller beeinflusst den Kostenfaktor, da jeder Hersteller andere Preise aufruft. Wie teuer ein Hörgerät ist, hängt daher von ganz unterschiedlichen Parametern ab. Es lohnt sich, die verschiedenen Kosten im Bezug auf die unterschiedlichen Funktionen zu kennen und so herauszufinden, welches Hörgerät sich am besten eignet.
Fachkundige Beratung beim Hörakustiker im Ort gibt Aufschluss
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So setzen sich die Kosten für Hörgeräte zusammen
Die Entscheidung für ein Hörgerät sollte nicht allein anhand des Preises getroffen werden. Damit das Gehör mittels Verstärker wieder einwandfrei funktioniert, spielen andere Faktoren eine wichtige Rolle.
Ein Hörakustiker vom HRM Hörstudio in Frankfurt oder Mühlheim berät mit Kompetenz und Sachverstand anhand des Hörverlusts und den Empfehlungen, die er für ein bestimmtes Hörgerät ausspricht.
Dazu gehören folgende Faktoren:
Ein erfahrener Hörakustiker berät über die Unterschiede der einzelnen Geräte und ihrer Einteilung in Klassen. Er gibt auch Auskunft darüber, ob eine Übernahme der Kosten beim favorisierten Hörgerät möglich ist und in welcher Höhe sie in Anbetracht des Hörverlusts ausfallen kann.
Neben der Beratung hilft der Hörakustiker bei der Einstellung der Geräte und dabei, dem Betroffenen alle Funktionen im Detail zu erläutern. Dazu kennt er die unterschiedlichen Preise für Hörgeräte, alle Hersteller und Marken sowie die Funktionsunterschiede, die es zwischen den einzelnen Preisklassen gibt.
Eine Übernahme der Kosten ist in verschiedenen Fällen möglich
Schwerhörigkeit schränkt die Lebensqualität massiv ein. Wird eine Schwerhörigkeit diagnostiziert, schafft ein Hörgerät Abhilfe. Doch auf Termine beim HNO warten selbst Patienten mit Überweisung vom Hausarzt oft mehrere Monate. Um schneller wieder mehr Lebensqualität zu erhalten und hören zu können, empfiehlt sich ein Besuch mit einer Beratung beim Hörakustiker am eigenen Wohnort.
Dieser nimmt verschiedene Tests vor und empfiehlt im Anschluss ein Hörgerät, das zum Patienten und zu seiner Hörstörung passt. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder durch die Berufsgenossenschaft ist möglich, wenn der Hörverlust diagnostiziert wurde. Es gibt Pauschalen, die von der Kasse übernommen werden.
Das heißt für den Betroffenen konkret, dass er alle darüber liegenden Kosten in Eigenleistung erbringen muss. Doch auch ein hochpreisiges Hörgerät kann deutlich günstiger werden, wenn es die Lebensqualität verbessert und wenn dieser Umstand durch die Beurteilung des Hörakustikers nachweisbar ist.
Warum sich ein Antrag bei der Krankenkasse lohnt
Benötigt man ein Hörgerät, kann es sich lohnen, die Bezuschussung der Kosten für Hörgeräte bei der Krankenkasse zu beantragen. Gerade wenn der Betroffene aufgrund einer starken Hörstörung und der Einschränkung seiner kognitiven Fähigkeiten ein hochpreisiges Gerät mit verschiedenen Funktionen benötigt, ist ein Zuschuss der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft sinnvoll.
In einer Beratung beim Hörakustiker im Ort erfährt der Patient, welche Zuschüsse möglich sind und wie er den Antrag auf Kostenübernahme am besten stellt.
Schwerhörigkeit stellt ein hohes Risiko bei der Bewältigung täglicher Aufgaben dar. Die Krankenkassen und auch die Berufsgenossenschaft übernehmen daher einen Standardbetrag der Kosten für Hörgeräte, auch wenn sich der Betroffene für ein Modell der Spitzenklasse entscheidet.
Fazit: Die Eigenleistung für Hörgeräte muss nicht hoch sein
Wer ein Hörgerät der Spitzenklasse bevorzugt, muss mit höheren Kosten für das Gerät rechnen. Doch auch hier ist eine anteilige Übernahme der Kosten möglich, die sich im Rahmen der Bezuschussung durch die Krankenkasse oder durch die Berufsgenossenschaft bewegt.
Welche Höhe der Kosten für Hörgeräte der Patient selbst übernehmen muss, hängt davon ab, welche Klasse er wählt und wie stark seine Hörschädigung ist. Denn die Höhe der Kostenübernahme hängt davon ab, wie dringend ein Hörgerät benötigt wird und was es für Leistungen aufweisen soll.
Es lohnt sich daher immer, eine Beratung beim Hörakustiker vom HRM Hörstudio in Anspruch zu nehmen und bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
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