Als echte Wunderwerke der Technik haben Hörgeräte einen hohen Preis. Auch wenn sich dieser im Rahmen einer Beihilfe von der Krankenkasse ganz oder teilweise bezuschussen lässt, so bedeutet dies keine uneingeschränkte kassenseitige Unterstützung.

Geht ein Hörgerät verloren, können Versicherte nicht darauf vertrauen, es in voller Höhe von der Krankenkasse ersetzt zu bekommen. Die Krankenkasse überprüft genau, was zum Verlust des Hörgerätes geführt hat, ob er fahrlässig herbeigeführt wurde und ob eine Beihilfe für Ersatz gezahlt werden kann. Bei einer Ablehnung seitens der Krankenkasse bleiben Patienten auf den hohen Kosten für ein neues Gerät sitzen.

Umso wichtiger ist es, einen Hörgeräteverlust absichern zu lassen und hierfür eine Beratung beim Hörakustiker in Anspruch zu nehmen. Als solcher wissen wir, wie wichtig eine gute Regulierung im Schadensfall ist und wie sehr es sich lohnt, von vornherein oder nachträglich eine Hörgeräteversicherung abzuschließen.

In welchen Fällen kann die Hörgeräteversicherung eine Schadensdeckung übernehmen?

Verlust eines Hörgerätes

In allererster Linie können Sie mit einer solchen Spezialversicherung einen Hörgeräteverlust absichern lassen.

Haben Sie beispielsweise im Urlaub Ihr Hörgerät für das Bad im Meer oder Pool entnommen und wird es Ihnen in dieser Zeit unbemerkt entwendet, kann eine Versicherung für den entstandenen finanziellen Schaden aufkommen, sodass Ihre Versorgung mit Hörgeräten im Anschluss wieder sichergestellt ist.

Ferner kommt es nicht selten vor, dass Patienten ihr Hörgerät verlegen. Dies gilt nicht ausschließlich für von Demenz Betroffene. Da ein modernes Hörgerät sehr klein ist, bedarf es eines zentralen Aufbewahrungsortes, damit es nicht verloren geht.

Ist dies doch der Fall, ist es hilfreich, auf eine eigens für das Hörgerät abgeschlossene Versicherung zurückgreifen zu können.

Defekt eines Hörgerätes

Eine Versicherung ist ebenso sinnvoll, um im Falle eines technischen Defektes gewappnet zu sein. Neben einer Beratung beim Hörakustiker, kann auch eine Reparatur erforderlich werden. Hierfür fallen in aller Regel Reparaturkosten an.

Handelt es sich um einen Defekt, der auf eine unsachgemäße Bedienung wie den fehlerhaften Austausch einer Batterie zurückzuführen ist, kann eine Versicherung einspringen und die Kosten für die Instandsetzung des Hörgerätes übernehmen.

Weitere Schäden können durch einen Unfall entstehen – beispielsweise, wenn Sie sich beim Ausüben von Sport verletzen und Ihr Hörgerät ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wird. Ein solcher Schaden lässt sich üblicherweise problemlos reparieren. Damit Sie die Kosten hierfür nicht selbst tragen müssen, ist es sinnvoll, beim Hörakustiker eine Hörgeräteversicherung abzuschließen.

Ganz gleich, aus welchem Grund es ein Hörgerät finanziell abzusichern gilt: Eine Beratung beim Hörakustiker vom HRM Hörstudio rückt die Vorteile einer solchen Versicherung in den Fokus und gibt Aufschluss, inwieweit sie sich in Ihrem speziellen Fall lohnen kann.

Hörgeräteversicherung Frankfurt und Mühlheim

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Hörgeräteversicherung erhalten in Frankfurt und Mühlheim am Main

Bezuschussung von Hörgeräten durch die Krankenkasse zeitlich gedeckelt

Private und gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Finanzbeihilfe bei der Versorgung mit einem Hörgerät. Diese Unterstützungsleistung ist jedoch nicht unendlich, sondern findet lediglich alle paar Jahre Anwendung. So sehen die Krankenkassen in aller Regel lediglich in einem Zeitraum von 5 bis 6 Jahren eine finanzielle Unterstützung vor.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie sich bei der Notwendigkeit eines neuen Hörgerätes nicht jedes Jahr auf Beihilfe Ihrer Krankenkasse verlassen können. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen zu einer Versicherung, dass sich die Kosten für ein einzelnes Hörgerät pro Ohr auf einen Preis von 500 bis 2.500 Euro belaufen können. Alle 5 bis 6 Jahre steht Ihnen eine gesetzlich verankerte Beihilfe von 685 Euro (oder 840 Euro in besonders schweren Fällen einer Schwerhörigkeit) zu.

Je hochwertiger und teurer das Gerät, desto umfangreicher der Aufwand einer Reparatur und die damit verbundenen Kosten. Ein triftiger Grund, nicht nur einen Hörgeräteverlust absichern zu lassen, sondern sich mit einer Versicherung auch gegen die teils sehr hohen Reparaturkosten zu schützen.

Per Beratung beim Hörakustiker zur passenden Hörgeräteversicherung

Der Abschluss einer Versicherung für Hörgeräte kann direkt beim HRM Hörstudio in Frankfurt und Mühlheim erfolgen. Um das richtige Produkt zu finden, ist es hilfreich, einige Aspekte im Auge zu behalten.

Dies sind:

  • Abgedeckte Schadensbereiche (z. B. Diebstahl, Verlust oder Schadensfall)

  • Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung

  • Vertragslaufzeit

  • Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages

  • Prämienfälligkeit (z. B. jährliche oder monatliche Zahlung)

Informieren Sie sich darüber hinaus vorab, wie sich die Abwicklung im Falle eines Schadens gestaltet. Eine Beratung beim Hörakustiker ist ein entscheidender Schritt, der Ihnen dabei hilft, das richtige Versicherungsprodukt zu finden – eines, das zu Ihnen und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

Fazit

Grundsätzlich ist es angesichts der hohen Hörgerätekosten ratsam, einen Hörgeräteverlust absichern zu lassen.

Welche Hörgeräteversicherung sich hierfür eignet, um eine unkomplizierte Schadensregulierung sicherzustellen, erfahren Sie beim HRM Hörstudio vor Ort in Mühlheim und Frankfurt am Main.

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