Bei modernen Hörgeräten handelt es sich um eine ausgefeilte und damit teure Technik: Beschädigungen oder der Verlust gehen deshalb mit beträchtlichen Kosten einher.

Mit einer speziellen Versicherung für Hörgeräte können Sie sich dagegen absichern. Hierbei stellt sich eine naheliegende Frage: Ist das sinnvoll?

In vielen Fällen lässt sich diese Frage bejahen. Konkret kommt es auf vornehmlich auf zwei Aspekte an:

  • Kosten des Hörgeräts
  • Leistungsumfang sowie Kosten der Versicherung

Wie bei allen Versicherungen verdient das Kosten-Nutzen-Verhältnis einen genauen Blick. Bestenfalls deckt eine Versicherung relevante Risiken für einen überschaubaren Preis ab.

Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Thema vorzeitig beschäftigen. Diese Versicherung sollten Sie spätestens beim Kauf des ersten Hörgeräts abschließen. Bei Ihrem Hörakustiker vor Ort können Sie sich auf eine kompetente Beratung verlassen!

Was leistet eine Versicherung für Hörgeräte?

Vielfältige Anbieter werben mit Hörgeräteversicherungen – oftmals bieten sie diese in Zusammenarbeit mit Hörakustikern an. Der Leistungsumfang ähnelt sich meist und schließt folgende Versicherungsfälle ein:

  • Verlust und Diebstahl

  • Reparaturen

  • Totalschaden

Der Grund spielt keine Rolle. Reparaturbedarf kann etwa durch Abnutzung, eine falsche Bedienung oder Unfall entstehen.

Die Versicherer begrenzen die Kostenübernahme auf einen bestimmten Betrag je Versicherungsfall und fordern gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung.

Bei vielen Angeboten wählen Sie zwischen mehreren Tarifen mit unterschiedlichen Versicherungssummen und Kostenbeteiligungen: Lassen Sie sich von Ihrem Hörakustiker beraten!

Dann zahlt die Hörgeräteversicherung – ein Fallbeispiel

Erweist sich eine Versicherung für Hörgeräte als sinnvoll? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ein Beispiel verdeutlicht aber, wie hilfreich eine solche Police sein kann.

Gehen wir davon aus, Sie haben sich für ein qualitativ überzeugendes Hörsystem entschieden. Die Krankenkasse beteiligt sich nur mit einem vergleichsweise geringen Festbetrag an den Kosten, als Versicherter leisten Sie eine hohe Zuzahlung.

In diesem Fall gehen Sie ein finanzielles Risiko ein, weil Sie unter anderem bei einem Verlust oder einem Totalschaden erneut hohe Kosten tragen müssen. Bei der Erstanschaffung begrenzt Ihre Krankenversicherung die Kostenübernahme überwiegend auf Standard Modelle.

Sie nutzen ein kostspieliges In-Ohr-Hörgerät und verlieren es auf einer Reise? Dieses Fallbeispiel belegt, wie sinnvoll eine Hörgeräteversicherung sein kann.

Abzüglich der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung sowie des Beitrags der Krankenkasse übernimmt der Versicherer die Kosten für die Neuanschaffung. Häufig sparen Versicherungsnehmer dank dieser Police einen hohen dreistelligen oder vierstelligen Betrag!

Hörgeräteversicherung sinnvoll oder nicht

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Hörgeräteversicherung – sinnvoll oder nicht, Blick auf die Vorteile

Vorteile bei einem „Kassenmodell“ mit geringer Zuzahlung

Der Nutzen von Hörgeräteversicherungen hängt stark von der Höhe der Eigenbeteiligung ab. Einige Schwerhörige wollen oder können sich kein innovatives Hörsystem leisten, sie wählen ein sogenanntes Kassenmodell.

Bei diesen Hörgeräten übernimmt die Krankenkasse den Hauptteil der Kosten, die Zuzahlung ist gering. Entsprechend niedrig ist der Schaden, wenn es zum Beispiel zu einem Verlust kommt. Die Krankenkasse ermöglicht ein Ersatzgerät, es gelten dieselben Bedingungen wie bei der Erstanschaffung.

Soll ich solch ein Hörgerät absichern? Oberflächlich betrachtet spricht viel dafür, auf eine Versicherung zu verzichten.

Dennoch gibt es Situationen, in denen sich die private Zusatzversicherung empfiehlt:

  • Krankenkassen können die Zahlung verweigern, wenn sie Selbstverschulden unterstellen.
  • Auch bei Reparaturen müssen Versicherte eventuell einen Eigenbetrag stemmen.

Mit einer Versicherung für Hörgeräte lässt sich beides meiden.

Hochwertiges Hörgerät mit hoher Zuzahlung: Hörgerät absichern

Sie nutzen ein innovatives Hörsystem, für das Sie eine hohe Zuzahlung geleistet haben? Dann gibt es triftige Gründe, dass Sie Ihr Hörgerät absichern. Das finanzielle Risiko ist beträchtlich. Bei Reparaturen müssen Sie mit einem hohen Eigenanteil rechnen, bei einer erforderlichen Neuanschaffung drohen erhebliche Kosten.

Bedenken Sie, dass dies jederzeit eintreten. Ein Fallbeispiel zeigt dies auf:

Vor einem halben Jahr haben Sie von Ihrem lokalen Hörakustiker ein neues Hörgerät erhalten. Sie schätzen die Klangqualität dieses Geräts, beschädigen es aufgrund einer Unachtsamkeit aber irreparabel. In diesem Fall greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht nicht, Sie müssen den Kauf eines gleichwertigen Hörgeräts wieder mit einem hohen Eigenanteil finanzieren.

Wenn Sie beim Kauf dieses Hörsystems zugleich eine Hörgeräteversicherung vereinbart haben, werden Sie sich in dieser Situation glücklich schätzen. Der Versicherer übernimmt die anfallenden Kosten größtenteils oder vollständig. Bei der konkreten Versicherungsleistung kommt es auf Ihren Versicherungstarif an.

Wahl des Hörgeräts und Versicherungsfrage eng miteinander verbunden

Bei Ihrem Hörakustiker vom HRM Hörstudio in Frankfurt und Mühlheim am Main treffen Sie auf eine große Auswahl an Hörgeräten.

Die Unterschiede sind erheblich und betreffen zwei Bereiche:

  1. Die besten Hörsysteme garantieren ein einwandfreies Hören in optimaler Qualität. Sie reduzieren insbesondere effektiv störende Nebengeräusche.
  2. Innovative In-Ohr-Geräte sind für andere unsichtbar.

Die Investition in ein modernes Hörgerät zahlt sich trotz höherem Eigenanteil aus. Sichern Sie Ihr Gerät aber mit einer zusätzlichen Hörgeräteversicherung ab und informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Hörakustiker!

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