Hörgeräte lassen sich ziemlich genau auf die Bedürfnisse der Träger*innen anpassen. Sie können potenziell mehrere Jahre getragen werden, weil sie vom Hörakustiker unterschiedlichen Hörsituationen angepasst werden können. Die Krankenkassen gehen bei Hörgeräten von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von etwa sechs Jahren aus. Daher bezuschussen sie ein neues Hörgerät in der Regel erst nach Ablauf von sechs Jahren.

Für jedes Hörgerät wird von den Kassen ein Festzuschuss gezahlt. Dieser unterscheidet sich von Kasse zu Kasse in der Höhe. Entscheidend für die Verordnung oder Neuverordnung von Hörgeräten ist die medizinische Notwendigkeit. Jedem Hörgeräte-Träger steht ein neues Hörgerät bei einer Verschlechterung des Hörsinns zu. Daher muss zu dessen Nachweis ebenfalls eine Verordnung vom HNO-Arzt vorgelegt werden.

Können Sie ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren erhalten?

Die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen bezuschussen Hörgeräte gleichermaßen. Die gesetzlichen Kassen bezuschussen aus qualitativen Gründen nur digitale Hörgeräte. Die Patienten müssen für jedes Hörgerät zehn Euro Eigenanteil entrichten. Möchte ein schwerhöriger Patient ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren erhalten, kann er ohne Weiteres eine neue Hörhilfe erhalten. Er muss diese aber ohne Verordnung wegen einer Verschlechterung selbst finanzieren.

Möchte jemand eine höherwertige neue Hörhilfe erhalten als jene, die die Kasse bezuschusst, ist diese selbst zu bezahlen. Es lohnt sich, die regelmäßigen Kontrolltermine beim Hörgeräteakustiker wahrzunehmen. Dieser erinnert einen daran, wann der Anspruch auf eine neue Hörhilfe gegeben wäre. Unabhängig davon können unsichere Patienten jederzeit eine Beratung beim Hörakustiker vom HRM Hörstudio erbitten. Dieser hat die Möglichkeit, die Einstellungen und den Zustand des Hörgerätes zu überprüfen und gegebenenfalls Nachjustierungen vorzunehmen.

Stellt der Hörakustiker eine Verschlechterung des Hörvermögens fest, die ein neues Hörgerät erforderlich macht, ist der Gang zum HNO-Arzt die nächste Station. Mit einer Verordnung des Arztes kann der Patient ein neues Hörgerät bei Verschlechterung erhalten. Auch die Kassenmodelle sind heutzutage technisch hochwertig. Sie genügen Standard-Anforderungen, aber keinen speziellen Wünschen.

Die Kostenfrage für gesetzliche Versicherte

Neues Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre Frist erhalten Bildquelle: Signia

Bildquelle: Signia

Neues Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre Frist erhalten

Eine pauschale Kostenanalyse ist angesichts der Unterschiede von Hörgeräten nicht möglich. Manche Hörhilfen sind deutlich teurer als andere, weil sie einer anderen Technikstufe angehören. Die Krankenkassen müssen jedoch die Grundversorgung mit Hörgeräten sicherstellen und einen Anteil der anfallenden Kosten übernehmen. Der Hörgeräteakustiker entscheidet selbst, welche Hörgeräte er führt. Er entscheidet mithin auch, welche zuzahlungsfreien Kassenmodelle er auf Lager hat.

Die zuzahlungsfreien Kassenmodelle müssen einem technischen Mindeststandard genügen. Die Kassenzuschüsse müssen – unabhängig von den vom Patienten zu zahlenden Eigenanteilen je Hörgerät – kostendeckend sein. Kostet ein neues Hörgerät bei Verschlechterung mehr, weil die Standardmodelle den Hörverlust nicht mehr ausgleichen können, muss ein Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Wichtig ist ein ärztliches Attest, das die Anpassung eines teuren Hörgerätes begründet.

Sie möchten eine neue Hörhilfe erhalten?

Ihnen steht ein neues Hörgerät bei Verschlechterung oder nach Ablauf von sechs Jahren zu. Sie müssen erneut einen Hörtest beim HNO-Arzt oder einem Hörgeräteakustiker absolvieren. In vielen Fällen ist das Hörvermögen nach sechs Jahren schlechter als zuvor. Für die Bezuschussung eines neuen Hörgerätes bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen werden sowohl Im-Ohr-Geräte als auch Hinter-dem-Ohr-Geräte bezuschusst.

Die anschließende Beratung beim Hörakustiker vom HRM Hörstudio in Mühlheim und Frankfurt am Main klärt ab, welche Wünsche Sie an das neue Hörgerät stellen und welche Situationen mit dem alten Hörgerät nicht zufriedenstellend gelöst wurden. Je nach technischer Klasse der neuen Hörhilfe müssen die Patienten mehr oder weniger hohe Eigenleistungen übernehmen. Ein neues Hörgerät bei Verschlechterung muss nicht unbedingt ein Kassenmodell sein. Wenn Sie ein besseres Hörgerät wünschen und dieses mitfinanzieren können, steht einer individuellen Anpassung der Hörhilfe nichts im Wege.

Kostet ein neues Hörgerät bei Verschlechterung Sie mehr?

Wenn Sie ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren benötigen, muss dieser Umstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Sie können dann eine neue Hörhilfe erhalten, die im technischen Standard einem zuzahlungsfreien Kassenmodell entspricht. Sie müssen nur 10 Euro je Hörgerät als Eigenanteil übernehmen. Genügen die vollfinanzierten Kassenmodelle aufgrund der medizinischen Indikationen nicht, muss die Krankenkasse auch teurere Hörhilfen bezuschussen.

Es kann aber sein, dass Sie in diesem Fall wegen des höheren technischen Standards der neuen Hörhilfe einen sehr viel höheren Eigenanteil finanzieren müssen. In jedem Fall können Sie ein neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren erhalten, wenn dieses aus medizinischen Gründen notwendig sein sollte. Der Kassenzuschuss bleibt Ihnen erhalten, auch wenn der technische Standard der neuen Hörhilfe aus medizinischen Notwendigkeiten heraus höher ausfallen sollte.

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