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Hörgeräte durch die Berufsgenossenschaft finanzieren lassen – hier mehr erfahren
Das Hörvermögen kann nicht nur durch altersbedingte Erscheinungen beeinträchtigt werden, sondern kann ebenfalls durch die Belastung im Alltag schwinden. Wer immer wieder mit starken Lärmbelästigungen zu tun hat, kann schon in jungen Jahren unter dem Verlust des Hörvermögens leiden. Häufig kommt es vor, dass Menschen durch eine hohe Lärmbelästigung in ihrem beruflichen Alltag früh unter dem Verlust des wichtigen Sinns leiden. Hier können ICP Hörgeräte zuverlässige Abhilfe schaffen und den Betroffenen wieder mehr Möglichkeiten in Ihrem Alltag bieten.
Berufsbedingter Hörverlust
Ob als Angestellter auf dem Flughafen, Bauarbeiter, der täglich laute Maschinen bedienen muss oder ein Facharbeiter in einer Fabrik, es gibt viele unterschiedliche Berufe, in denen man Tag für Tag mit einer hohen Lärmbelästigung konfrontiert wird.
Wenn Sie jeden Tag mit einem enormen Lärmpegel arbeiten müssen, kann es schon in jungen Jahren dazu kommen, dass Ihr Hörvermögen mit der Zeit schnell nachlässt. Bei der Beratung beim Hörakustiker vom HRM Hörstudio wird dann festgestellt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr über sein vollumfängliches Hörvermögen verfügen kann, und vielleicht durch ICP Hörgeräte wieder mehr Lebensfreude erhalten kann.
Tatsächlich ist der berufsbedingte Hörverlust in europäischen Ländern die häufigste Diagnose, die im Zusammenhang mit berufsbedingten gesundheitlichen Beschwerden diagnostiziert wird. Dies kommt natürlich durch die Vielfalt der Lärmbelastung, die in vielen Berufen täglich vorkommt.
Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Betroffene langfristig hohen Lärmbelästigungen ausgesetzt ist, schon kurze Momente der extremen Lärmbelästigungen können einen Hörschaden begünstigen und den Einsatz einer Hörhilfe erfordern. In solchen Fällen kann sich der Betroffene an die Berufsgenossenschaft wenden, die eine Zuzahlung oder auch, je nach Bedarf, die gesamte Kostenübernahme für ICP Hörgeräte übernehmen kann.
Was sind ICP Hörgeräte?

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Hörgeräte durch die Berufsgenossenschaft erstatten lassen
Wenn Sie im Laufe des Berufslebens mit einer Verminderung des Hörvermögens konfrontiert werden, ist die Beratung beim Hörakustiker der erste wichtige Schritt. Der Experte kann Ihnen helfen, wieder neue Lebensqualität durch ICP Hörgeräte zu erlangen und weiterhin in Ihrem Beruf tätig zu sein. Diese speziellen Hörhilfen sind für Menschen konzipiert, die bereits einen Verlust des Hörsinns erlitten haben, aber weiterhin in ihrem Beruf unter einer starken Lärmbelästigung arbeiten müssen.
Menschen mit Hörproblemen müssen trotz der großen Lärmbelästigung in ihrem Beruf Gesprächen folgen können oder auch akustische Warnhinweise wahrnehmen können. ICP Hörgeräte sind so verarbeitet, dass sie unter einem Gehörschutz, der in vielen Betriebsstätten für die Mitarbeiter Pflicht ist, getragen werden können.
Normale Hörgeräte sind nämlich häufig nicht unter dem Gehörschutz nicht erlaubt, sodass Arbeitnehmer auf diese speziellen ICP Hörhilfen zurückgreifen müssen. Somit kann eine Gefahr beim gleichzeitigen Tragen von herkömmlichen Hörhilfen und dem betrieblich vorgeschriebenen Gehörschutz ausgeschlossen, das Hören aber doch durch das Gerät verbessert werden.
ICP (Insulating Communication Plastic) Hörgeräte sind so konzipiert, dass sie einerseits den Umgebungslärm eindämmen, aber dem Träger dennoch ermöglichen, Warnsignale zu hören oder Gesprächen zu folgen. Dies geschieht durch die Verstärkung bestimmter Frequenzen. Um die Funktionen der Hörhilfen gewährleisten zu können, muss der Arbeitsplatz des Hörgeschädigten so geschaffen sein, dass die Schallverstärkung auf gehörschädigende Geräusche verringert wird und eine klare Trennung zwischen Störgeräuschen und Sprache gegeben ist.
Berufsgenossenschaft kann Hörhilfen finanzieren
Wenn Sie als Arbeitnehmer durch eine Lärmbelästigung am Arbeitsplatz hörgeschädigt sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Hörhilfe durch die Berufsgenossenschaft finanzieren zu lassen. In vielen Berufen sind die Arbeitnehmer tagtäglich einer hohen Lärmbelästigung ausgesetzt, sodass ein Facharzt schnell diagnostizieren kann, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Beruf entstanden ist.
Für die Finanzierung durch die Berufsgenossenschaft muss der Arbeitnehmer durch eine HNO-ärztliche Beurteilung nachweisen, dass das Hörvermögen durch die hohe Lärmbelästigung am Arbeitsplatz vermindert wurde. Die sogenannte Lärmschwerhörigkeit kommt in vielen Berufen vor und muss von einem Facharzt diagnostiziert sein. Ihr Hörakustiker hilft bei der Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft, um die Ansprüche seiner Patienten durchsetzen zu können.
Was kosten die Hörhilfen?
ICP Hörgeräte kosten von etwa 1000 Euro bis um die 4500 Euro, es lohnt sich also auf jeden Fall, den Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, denn in vielen Fällen können Betroffene sich die gesamten Kosten für das spezielle Hörgerät durch die Berufsgenossenschaft erstatten lassen.

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