Inhaltsverzeichnis
- 1 Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif durch die Krankenkasse: Geht das?
- 2 Vorweg: Was sind Im-Ohr-Hörgeräte, und wo liegen ihre Vorteile?
- 3 Können Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif bezogen werden?
- 4 Voraussetzungen für eine Erstattung und deren maximale Höhe
- 5 Was passiert, wenn das Hörgerät mehr kostet, als durch die Krankenkasse übernommen wird?
Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif durch die Krankenkasse: Geht das?
Im-Ohr-Hörgeräte (kurz: IdO) sind ein klassisches Beispiel für den konsequenten technologischen Fortschritt, der natürlich auch in dieser Branche omnipräsent ist.
Waren frühere Hörgeräte noch relativ klobig und auffallend, verschwinden Im-Ohr-Hörgeräte quasi unsichtbar im Inneren des Ohres. Da sie zudem maßgeschneidert werden, ist auch ein weitaus angenehmeres Tragegefühl zu erwarten. Aber sind diese modernen Hörgeräte effektiv kostenfrei erhältlich?
Vorweg: Was sind Im-Ohr-Hörgeräte, und wo liegen ihre Vorteile?
Beachten Sie, dass dieser Beitrag eine individuelle Beratung beim Hörakustiker nicht ersetzen kann, denn Im-Ohr-Hörgeräte sind nicht pauschal für jede Art von Hörverlust geeignet. Typischerweise werden diese bei leichten bis mittleren Einschränkungen des Hörvermögens genutzt.
Des Weiteren sollten die Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif dennoch maßgeschneidert sein, denn zwischen mehreren Menschen ist deren Gehörgang selten absolut identisch. Manche Gehörgänge sind eher gerade, andere wiederum eher verwinkelt. Zudem bewegt sich der Gehörgang fortlaufend, zum Beispiel wenn mit dem Kiefer gekaut oder einfach gesprochen wird.
Eine individuelle Passform ist also unersetzlich und auch dann ein Muss, wenn die IdO kostenfrei durch die Krankenkasse bezogen werden. Des Weiteren muss der Hörakustiker ermitteln, ob sich die kleinen Hörgeräte überhaupt eignen.
Da sich diese im Gehörgang befinden, müssen sie natürlich weitaus kompakter designt sein als Hörgeräte, die hinter dem Ohr angebracht werden. Bei sehr starken Hörverlusten stoßen die kleinen Geräte aktuell noch an ihre Grenzen, da die dann notwendige Elektronik schlicht zu groß für den Gehörgang wäre.
Können Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif bezogen werden?
Prinzipiell ist das durchaus möglich, wie Sie auch bei einer Beratung beim HRM Hörstudio in Frankfurt und Mühlheim erfahren werden. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die gesetzlichen Krankenkassen zwischen den verschiedenen Hörgeräte-Varianten nicht unterscheiden.
Sie zahlen also den identischen Betrag, unabhängig davon, ob es sich um ein Im-Ohr-Hörgerät oder ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät handelt.
In der Praxis müssen Im-Ohr-Hörgeräte dadurch effektiv, aber nicht zwangsläufig kostenfrei werden. Zuzahlungen entstehen, wenn die modernen Im-Ohr-Hörgeräte teurer sind, als die maximale Erstattung der Krankenkassen.
Da Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte im Regelfall weniger kosten, könnte deren Anschaffung effektiv mitunter komplett von der Krankenversicherung finanziert werden. Wenn Im-Ohr-Hörgeräte hingegen teurer sind, bleiben Patienten auf der Differenz zwischen der maximalen Erstattung und dem tatsächlichen Kaufpreis sitzen.
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Durch die Krankenkasse finanzierte Im-Ohr-Hörgeräte, das ist möglich!
Voraussetzungen für eine Erstattung und deren maximale Höhe
Um potenziell Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif beziehen zu können, ist zunächst einmal eine Verordnung vom Facharzt notwendig. Das Rezept hierfür stellt ein HNO-Arzt beziehungsweise eine HNO-Ärztin aus. Mit diesem Rezept können Sie sich dann zur Beratung beim Hörakustiker einfinden, bei dem Sie schließlich auch den Kaufpreis für das gewählte Hörgerät zahlen.
Insgesamt ergeben sich durch die Erstattungen der Krankenkassen folgende Höchstbeiträge:
Sofern die Schwerhörigkeit so stark ausgeprägt ist, dass diese nach medizinischer Sicht an eine Taubheit grenzt, erhöht sich die Erstattung von 685 Euro auf rund 840 Euro. Bei einer Quasi-Schwerhörigkeit kommen Im-Ohr-Hörgeräte typischerweise aber nicht infrage.
Eine Wiederversorgung, also ein neues Hörgerät, wird nach frühestens sechs Jahren durch die Krankenkasse erstattet. Beachten Sie, dass zwischen den gesetzlichen Versicherungsträgern geringfügige Unterschiede auftreten können.
Typischerweise unterscheidet sich das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen aber nahezu gar nicht. Anders verhält es sich in der privaten Krankenversicherung: Da sind Verträge und Tarife individueller. Folglich gelten in der PKV nicht die eben genannten Erstattungssummen, sondern die, die im jeweiligen Vertrag gewährt werden.
Sofern Sie privat versichert sind, sollten Sie dahin gehend mit Ihrem Vertrauensmann der Versicherung sprechen. Eine ärztliche Verordnung des Hörgeräts ist da aber ebenfalls pauschal notwendig.
Was passiert, wenn das Hörgerät mehr kostet, als durch die Krankenkasse übernommen wird?
Die Standardmodelle, die häufig auch als „Kassengeräte“ bezeichnet werden, sind in ihrem Preis stets auf die jeweiligen Erstattungssätze hin abgestimmt. In diesem Fall erhalten Sie das Hörgerät daher effektiv kostenfrei, da Kaufpreis und Erstattung identisch sind oder der Kaufpreis etwas unterhalb der maximalen Erstattung rangiert.
Sie müssen sich aber nicht zwangsläufig für eines dieser Kassengeräte entscheiden. Sofern Sie ein anderes Hörgerät wählen, weil Ihnen etwa eine smarte Steuerung oder eine schönere Optik wichtig ist, bekommen Sie die maximale Erstattung der Krankenkassen weiterhin. Die Differenz zum Kaufpreis müssen Sie aber selbst übernehmen.
Dazu ein Beispiel: Statistischen Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung nach kostet ein Im-Ohr-Hörgerät in Deutschland rund 1.500 Euro. Der maximale Erstattungsbetrag der Krankenkassen beträgt aber nur 685 Euro. In diesem Fall müssten Sie also mit einer Zuzahlung von etwas mehr als 800 Euro rechnen.
Ob Sie Im-Ohr-Hörgeräte zum Nulltarif erhalten, ist also in erster Linie von deren Kosten abhängig. In der Praxis wird es häufig so sein, dass die Kosten für die modernen Hörgeräte den maximalen Erstattungsbetrag überschreiten.
Genau kann das der Fachmann sagen: Vereinbaren Sie hierzu eine Beratung beim Hörakustiker vom HRM Hörstudio in Mühlheim und Frankfurt am Main.
Frankfurt-Ost
HRM Hörstudio Rhein-Main GmbH
Vilbeler Landstraße 218
60388 Frankfurt Bergen-Enkheim
Tel.: 06109-5085620
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