• Hörgerät verloren? Das kann ärgerlich und teuer sein – daher ist Vorbeugung durch sicheres Tragen, eine gute Passform und Zubehör wie Clips oder Maskenhalter besonders wichtig.
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nur alle sechs Jahre oder bei medizinischer Notwendigkeit; Versicherungen bieten zusätzlichen Schutz gegen Verlust und Schäden.
  • Im Ernstfall – etwa wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben – unterstützen wir Sie im Hörstudio Rhein Main kompetent bei der Suche nach einer passenden Ersatzlösung.

Hörgerät verloren – welche Schritte Sie jetzt unternehmen können

Hörgerät verloren – Was tun?

Hörgeräte sind klein, unauffällig – und gehen daher leider auch schnell verloren. Ein Ersatzgerät ist nicht einfach austauschbar, da jedes Hörsystem individuell auf die Hörbedürfnisse seiner Trägerin oder seines Trägers angepasst wird.

Deshalb unser erster Tipp: Tragen Sie Ihre Hörgeräte möglichst durchgehend am Tag. Denn nicht nur verringert sich so die Gefahr des Verlegens – Ihr Gehör gewöhnt sich gleichzeitig besser an das neue Hören. Das hilft auch Ihrem Gehirn, sich gezielt umzustellen.

Wenn ein Hörgerät verloren gegangen ist, ist das verständlicherweise ärgerlich. Bleiben Sie dennoch ruhig. Suchen Sie systematisch an den Orten, an denen Sie das Hörsystem zuletzt verwendet haben.

Beginnen Sie zu Hause: Kontrollieren Sie das Sofa – vielleicht ist das Gerät beim Ausruhen herausgefallen. Sehen Sie in allen Räumen nach. Schauen Sie in Bettwäsche, an Kleidungsstücken, in Schränken oder Kommoden nach – oft bleibt das Hörgerät an Stoffen hängen oder wird versehentlich mit verstaut.

Auch im Alltag unterwegs kann das Hörgerät verloren gehen. Fragen Sie am Arbeitsplatz Ihre Kolleginnen und Kollegen. Wenden Sie sich an das Personal im Supermarkt, im Fitnessstudio oder im Lieblingsrestaurant. Selbst der Weg zum Fundbüro kann sich lohnen.

Zahlt die Krankenkasse bei Verlust des Hörgeräts?

Die Kostenfrage stellt sich oft erst, wenn das Hörgerät bereits verschwunden ist. Viele Betroffene gehen davon aus, dass die gesetzliche Krankenkasse in jedem Fall einspringt. Doch das ist leider nicht immer so.

In der Regel decken gesetzliche Krankenkassen lediglich den Festbetrag oder Vertragspreis ab. Den Differenzbetrag zu einem hochwertigeren Gerät müssen Sie selbst tragen. Eine vollständige Erstattung erfolgt meist nur beim erstmaligen Kauf – und auch nur dann, wenn ein medizinischer Bedarf vorliegt.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Anspruch auf eine reguläre Neuausstattung besteht – üblicherweise nach sechs Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine vorzeitige Versorgung beantragt werden. In solchen Fällen genehmigt die Kasse häufig nur ein einfaches Modell.

Anders verhält es sich bei privaten Krankenversicherungen. Hier hängt die Kostenübernahme stark von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Ein Blick in Ihre Versicherungspolice oder ein Gespräch mit Ihrem Anbieter kann hier weiterhelfen.

Unser Tipp vom Hörstudio Rhein Main: Überprüfen Sie Ihre Versicherungen rechtzeitig und klären Sie mögliche Optionen – so sind Sie im Ernstfall besser vorbereitet.

Hörgerät verloren – greift Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung?

Ob eine Versicherung beim Verlust Ihres Hörgeräts einspringt, hängt stark von den individuellen Vertragskonditionen ab. In vielen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung nur bei Schäden, nicht jedoch bei Verlust. Die Haushaltsversicherung wiederum deckt meist nur Gegenstände, die im eigenen Zuhause beschädigt oder gestohlen wurden. Geht Ihr Hörsystem also unterwegs verloren, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen.

Trotzdem lohnt sich eine kurze Nachfrage bei Ihrer Versicherung. Ein Anruf kann im besten Fall eine kostspielige Neuanschaffung ersparen. Sprechen Sie auch mit Ihrer Hörakustikerin oder Ihrem Hörakustiker im Hörstudio Rhein Main – vielleicht besteht noch Versicherungsschutz über den Hersteller.

Denn einige Hersteller bieten für ihre Hörgeräte eine einjährige Versicherung ab Kaufdatum an. Nicht selten ist auch eine Hörgeräteversicherung abgeschlossen worden, an die man sich im ersten Moment gar nicht erinnert.

Unser Tipp: Um im Ernstfall bestens abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Hörgeräteversicherung direkt beim Neukauf. Nachträglich ist ein solcher Versicherungsschutz leider nicht mehr möglich.

So vermeiden Sie den Verlust Ihres Hörgeräts

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Der Verlust eines Hörgeräts ist mehr als nur ärgerlich – er bringt Ihren Alltag durcheinander und kann zudem hohe Kosten verursachen. Wer schon einmal sein Hörgerät verloren hat, weiß, wie stressig und teuer die Suche oder der Ersatz sein kann. Doch es gibt einige einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen, mit denen Sie einem solchen Szenario vorbeugen können.

Ein fester Sitz des Hörgeräts im Ohr ist entscheidend. Ist das Gerät optimal angepasst, sitzt es sicher – auch bei Bewegung. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Hörgerät zu locker sitzt, vereinbaren Sie einen Termin im Hörstudio Rhein Main. Wir passen Ihr Hörsystem individuell und passgenau an.

Vermeiden Sie es, Ihre Hörgeräte tagsüber herauszunehmen. Am besten ist es, sie nur abends an einem festen, sicheren Ort abzulegen. So minimieren Sie das Risiko, sie zu verlegen.

Für sportliche Aktivitäten im Freien empfehlen wir spezielle Clips. Diese sichern das Gerät zuverlässig – auch bei Bewegung.

Moderne Hörgeräte lassen sich übrigens über eine App mit dem Smartphone verbinden. Einige Modelle verfügen sogar über eine praktische Ortungsfunktion. Achten Sie beim Kauf darauf, ob Ihr neues Hörsystem diese Option bietet.

Schließen Sie beim Kauf Ihres Hörgeräts eine Versicherung mit Verlustschutz ab. So sind Sie im Ernstfall finanziell abgesichert – und können gelassener bleiben, falls das Gerät doch einmal verloren geht.

Bei allen Fragen zur optimalen Sicherung und Anpassung Ihres Hörgeräts sind wir im Hörstudio Rhein Main jederzeit für Sie da.

FAQ

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Voraussetzung: Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor. In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei irreparablen Schäden – kann auch früher eine Wiederversorgung erfolgen. Sprechen Sie uns gerne im Hörstudio Rhein Main an, wenn Sie unsicher sind, ob Sie bereits Anspruch auf ein neues Hörgerät haben.

Definitiv! Viele Hörakustiker – auch wir vom Hörstudio Rhein Main – bieten beim Neukauf eines Hörgeräts einen passenden Versicherungsschutz an. Eine solche Absicherung ist besonders sinnvoll, da sich eine Versicherung nach dem Verlust nicht mehr nachträglich abschließen lässt.

Doch eine Hörgeräteversicherung schützt nicht nur bei Verlust. Auch Schäden durch Stürze, Brüche, Feuchtigkeit oder Diebstahl sind je nach Versicherungsmodell abgedeckt. Wir stellen während der Reparaturzeit sogar ein kostenloses Leihgerät zur Verfügung. So bleiben Sie jederzeit gut versorgt – auch im Schadensfall. Wir beraten Sie gerne individuell zu passenden Versicherungsoptionen für Ihre Hörsysteme!

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