• Das Neugeborenen Hörscreening ist eine schmerzfreie und schnelle Untersuchung, mit der angeborene Hörstörungen bereits in den ersten Lebenstagen erkannt werden können.
  • Frühe Tests sind wichtig, da sich das Hörsystem vor allem in den ersten Lebensmonaten entwickelt und unbehandelte Hörstörungen die Sprachentwicklung erheblich beeinträchtigen können.
  • Die Untersuchung erfolgt in mehreren Stufen, vom Erstscreening in der Geburtsklinik bis hin zur genaueren Diagnostik in spezialisierten Einrichtungen, falls Auffälligkeiten festgestellt werden.
  • Zwei sichere Messverfahren, TEOAE und AABR, ermöglichen eine zuverlässige Beurteilung des Hörvermögens auch bei schlafenden Neugeborenen.
  • Wird eine Hörstörung festgestellt, kann sie frühzeitig behandelt werden, etwa durch Hörgeräte, logopädische Förderung oder ein Cochlea-Implantat, sodass sich betroffene Kinder meist normal entwickeln.

Was versteht man unter dem Hörscreening bei Neugeborenen?

Neugeborenen Hörscreening

Das Neugeborenen Hörscreening ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, mit der angeborene Hörstörungen frühzeitig erkannt werden können. Sie dient dazu, mögliche Einschränkungen des Hörvermögens bereits in den ersten Lebenstagen festzustellen und so den Grundstein für eine gesunde sprachliche und soziale Entwicklung zu legen.

In der Regel wird das Hörscreening direkt in der Geburtsklinik durchgeführt. Sollte dies dort nicht möglich sein, kann die Untersuchung auch später bei einer Kinderärztin oder Kinderarzt nachgeholt werden.

Warum frühe Tests nach der Geburt sinnvoll sind

Das Neugeborenen Hörscreening direkt nach der Geburt ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Hörstörungen frühzeitig zu erkennen. In der Geburtsklinik sind die besten Voraussetzungen gegeben, um möglichst viele Kinder unmittelbar nach der Entbindung zu testen. So wird sichergestellt, dass eventuelle Auffälligkeiten im Hörvermögen schnell erkannt und dokumentiert werden.

Auch wenn in diesem frühen Stadium noch keine Behandlung erfolgt, ist das Wissen über eine mögliche Hörstörung sehr wertvoll. Eltern können das Verhalten ihres Babys besser verstehen und Missverständnisse vermeiden, etwa, wenn das Kind auf Ansprache wenig reagiert.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Hörstörung auch erst später entstehen kann, beispielsweise durch Infektionen im Kleinkindalter.

Daher sollten Eltern auch nach einem unauffälligen Ergebnis des Hörscreenings aufmerksam bleiben und auf die Hörentwicklung ihres Kindes achten.

Wenn eine Hörstörung diagnostiziert wird, ist eine frühzeitige Behandlung entscheidend. Studien zeigen, dass Kinder, deren Hörstörung bereits im Rahmen des Neugeborenen Hörscreenings erkannt wurde, sich sprachlich und kognitiv besser entwickeln als Kinder, bei denen die Diagnose erst später gestellt wurde.

Zu den möglichen Behandlungsmaßnahmen zählen moderne Hörgeräte, logopädische Förderungen und spezielle Hörtrainings. In manchen Fällen kann auch ein Cochlea-Implantat eingesetzt werden, das eine direkte Stimulation des Hörnervs ermöglicht.

Wie das Hörscreening abläuft

Das Neugeborenen Hörscreening folgt einem klar strukturierten dreistufigen Verfahren, um sicherzustellen, dass Hörstörungen frühzeitig erkannt und zuverlässig diagnostiziert werden.

1. Erst- und Nachscreening

Die erste Stufe findet in der Regel direkt in der Geburtsklinik statt. Dort wird das Hörvermögen des Neugeborenen durch einen einfachen, schmerzfreien Test überprüft. Sollte das Screening nicht im Krankenhaus durchgeführt werden, kann es in einer kinderärztlichen Praxis, in einer HNO-Praxis oder in einer spezialisierten pädaudiologischen Einrichtung nachgeholt werden.

Zeigt der erste Test Auffälligkeiten, wird ein Nachscreening empfohlen, möglichst noch während des stationären Aufenthalts. So lassen sich vorübergehende Einflüsse, wie Flüssigkeit im Ohr nach der Geburt, ausschließen.

2. Kontroll-Hörscreening

Bleibt der Befund auffällig, erfolgt ein Kontroll-Hörscreening beim Kinderarzt, HNO-Arzt oder Pädaudiologen. Hier wird überprüft, ob tatsächlich eine Hörstörung vorliegt oder ob der erste Test ein falsches Ergebnis geliefert hat.

3. Diagnostik

In der dritten Stufe werden Kinder, bei denen eine Hörstörung bestätigt wurde, in spezialisierten Einrichtungen umfassend untersucht. Dort kommen sogenannte Verfahren zum Einsatz, die eine präzise Diagnose ermöglichen.

Auf Basis der Ergebnisse wird über die geeignete Versorgung entschieden, etwa mit Hörsystemen, logopädischer Frühförderung oder anderen individuellen Maßnahmen. Eine frühzeitige Förderung ist dabei entscheidend, um die Hör- und Sprachentwicklung optimal zu unterstützen.

Die verschiedenen Messverfahren

Beim Neugeborenen Hörscreening kommen zwei moderne Messverfahren zum Einsatz, die bereits wenige Tage nach der Geburt zuverlässige Ergebnisse liefern.

Beide Methoden sind völlig schmerzfrei, dauern nur wenige Minuten und werden in der Regel durchgeführt, während das Baby schläft.

TEOAE – Transistorisch evozierte otoakustische Emissionen

Bei diesem Verfahren wird über eine kleine Sonde im Ohr ein Ton von etwa 75 dB ausgesendet. Ein gesundes Ohr reagiert darauf, indem es selbst einen zweiten, messbaren Ton erzeugt. Diese Rückmeldung zeigt, dass die Hörschnecke (Cochlea) richtig funktioniert. Wenn dieser Antwortton nachweisbar ist, können gravierende Hörstörungen über 30 dB praktisch ausgeschlossen werden. Zum Vergleich: Eine normale Unterhaltung liegt bei etwa 65 dB.

AABR – Automatische Hirnstammaudiometrie (Auditory Brainstem Response)

Hier hört das Kind über eine Sonde im Gehörgang ein leises Klickgeräusch von etwa 35 dB. Gleichzeitig erfassen Elektroden an Stirn und Schläfe die Reaktion des Hörnervs auf diesen Reiz. Diese Messung ähnelt dem Prinzip eines EKGs und wird computergestützt ausgewertet. Das AABR-Verfahren entspricht weitgehend der sogenannten BERA-Untersuchung und liefert besonders präzise Ergebnisse über die Funktion der Hörbahn bis zum Hirnstamm.

Nach dem Screening: Wie geht es weiter?

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Das Ziel des universellen Neugeborenen Hörscreenings ist es, eine mögliche Hörschädigung bereits in den ersten Lebenstagen zu erkennen und bis spätestens zum dritten Lebensmonat eindeutig zu diagnostizieren.

So können betroffene Kinder frühzeitig gefördert und optimal in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

Wird im Rahmen des Screenings eine Hörstörung festgestellt, folgt zeitnah die Anpassung geeigneter Hörsysteme sowie eine hörgeschädigtenpädagogische Frühförderung, idealerweise noch vor dem sechsten Lebensmonat. Diese frühe Versorgung ist entscheidend, damit das Kind Sprache, Klänge und Geräusche rechtzeitig und natürlich erlernen kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine hochwertige, eigenanteilsfreie Versorgung von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört die komplette Betreuung durch den Hörakustiker: von der Beratung über die Auswahl und Anpassung der Hörsysteme bis hin zu Nachbetreuung, Wartung, Reparaturen und Zubehör.

FAQ

Das Neugeborenen Hörscreening sollte idealerweise zwischen dem dritten und fünften Lebenstag oder spätestens vor der Entlassung aus der Geburts- beziehungsweise Kinderklinik durchgeführt werden. Wenn das erste Ergebnis unklar oder auffällig ist, sollte eine Kontrolle, möglichst noch in der Klinik, mithilfe des AABR-Verfahrens erfolgen. Wurde das Screening dort nicht durchgeführt, kann die Untersuchung jederzeit auch beim Kinderarzt oder HNO-Arzt nachgeholt werden.

Viele Eltern spüren instinktiv, wenn mit ihrem Kind etwas nicht stimmt. Ein eingeschränktes Hörvermögen wird jedoch häufig erst nach dem zweiten Lebensjahr erkannt, zu einem Zeitpunkt, an dem eine wichtige Phase der Sprachentwicklung bereits verpasst sein kann. Unzuverlässige Methoden wie Händeklatschen oder das Verwenden von Rasseln bieten keine sichere Aussage über das Hörvermögen. Auch das Lallen eines Babys ist kein eindeutiges Zeichen für gutes Hören. Dank moderner Verfahren wie der Messung otoakustischer Emissionen (OAE) steht heute jedoch ein zuverlässiger Test zur Verfügung, der bereits im Rahmen des Neugeborenen Hörscreenings angewendet wird und Hörstörungen frühzeitig erkennt.

Ein gesundes Innenohr kann nicht nur Schall empfangen, sondern auch selbst Schall aussenden, diese Reaktion bezeichnet man als otoakustische Emission. Für die Messung wird eine kleine Sonde in den äußeren Gehörgang eingeführt, die leise Klickgeräusche abgibt. Diese Töne gelangen zur Hörschnecke, wo die Sinneszellen reagieren und ein Echo erzeugen. Ein integriertes Mikrofon in der Sonde misst diese Antwort. Bleibt das Signal aus oder ist es zu schwach, kann dies auf eine Störung im Innenohr hinweisen. Ein solches Ergebnis bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Schwerhörigkeit vorliegt, auch Flüssigkeit im Ohr, Unruhe des Babys oder Umgebungsgeräusche können die Messung beeinflussen.

Die Teilnahme am Neugeborenen Hörscreening ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese Vorsorgeuntersuchung dient dem Wohl Ihres Kindes, da sie eine mögliche Hörstörung frühzeitig erkennbar macht, lange bevor sie sich auf die Sprach- und Entwicklungsfähigkeit auswirken kann.

Das Hörscreening bei Neugeborenen ist vollkommen schmerzfrei und stellt keinerlei Belastung für Ihr Baby dar. Die Messung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn das Kind getrunken hat und ruhig schläft. Beide eingesetzten Verfahren, TEOAE oder AABR, dauern nur wenige Minuten und sind sicher, sanft und zuverlässig.

In den meisten Geburtskliniken gehört das Neugeborenen Hörscreening zum Standardablauf nach der Geburt, eine gesonderte Anmeldung ist daher nicht nötig. Sollte das Screening nicht in der Klinik erfolgen, können Eltern die Untersuchung unkompliziert bei einer Kinderärztin oder einem HNO-Arzt nachholen.

Ja, die Kosten für das Neugeborenen Hörscreening werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch privat Versicherte erhalten die Kosten in der Regel erstattet, da es sich um eine medizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchung handelt.

In den meisten Fällen lassen sich Hörstörungen bei Neugeborenen nicht vollständig heilen, aber sehr erfolgreich behandeln. Je nach Art und Ausmaß der Hörminderung kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz: die Anpassung eines oder zweier Hörgeräte, operative Eingriffe im Mittelohr oder der Einsatz eines Cochlea-Implantats, das als elektronische Innenohr-Prothese fungiert. Auch eine gezielte Frühförderung des Hörens können Teil der Therapie sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Je früher die Behandlung beginnt, desto besser sind die Chancen auf eine nahezu normale Sprach- und Hörentwicklung.

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