Sie haben einen Hörtest durchführen lassen und es wurde eine Hörminderung festgestellt? Als Hörakustiker sind wir für eine Hörhilfe der richtige Ansprechpartner. Wir stellen Ihnen Ihr Hörgerät so ein, dass Sie es beim Tragen kaum spüren und es Ihnen die beste Hörqualität bietet.

Hierfür optimieren wir Ihr Gerät, sodass externe Geräusche unterdrückt werden und die Lautstärke angenehm ist. Damit Sie unsere Leistungen möglichst ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen können, lohnt sich eine Kostenübernahme im Rahmen einer PKV.

Welche Kosten trägt die private Krankenversicherung bei Hörakustiker-Leistungen und welches ist der aktuell größte Versicherer? Informieren Sie sich mit dem folgenden Überblick und investieren Sie idealerweise ohne Zuzahlung in Ihre Gesundheit.

Bezuschussung oder vollständige Kostenübernahme?

Als privat krankenversicherter Patient steht Ihnen grundsätzlich eine Übernahme von Kosten für Hörgeräte zu. Ob Kassenübernahmen bei 100 % liegen oder Hörgeräte lediglich bezuschusst werden, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Versicherer ab. Des Weiteren spielt der gewählte Versicherungstarif hierbei eine große Rolle.

Voraussetzungen für Kassenübernahmen bei Hörakustiker-Leistungen

Hörgeräte fallen als Hilfsmittel unter Sachleistungen, welche grundsätzlich im Rahmen von Kassenübernahmen getragen werden können. Wichtig hierbei ist, dass eine medizinische Indikation den Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die PKV begründet.

Demzufolge benötigen Sie in Frankfurt von einem HNO-Arzt als fachmedizinische Empfehlung ein Rezept, welches auf einer eingehenden Untersuchung und einem Hörtest basiert.

Kassenübernahmen für Hörakustiker Leistungen, die Kosten im Blick

Kassenübernahmen für Hörakustiker Leistungen, die Kosten im Blick

Vertrag mit privatem Krankenversicherer

Neben dem Vorlegen einer ärztlichen Verordnung ist es entscheidend, welche Klauseln der Vertrag mit Ihrem Versicherer für eine private Krankenversicherung aufweist. Ist von einer sogenannten „Kostenerstattung in einer angemessenen Ausführung“ die Rede, so widerspreche dies laut dem Amtsgericht München dem nach § 307 Absatz 1 BGB geltenden Transparenzgebot.

Für Sie bedeutet das, dass Sie Hörgeräte in einer gehobenen Ausstattung ohne Zuzahlung von Ihrer PKV bezahlt bekommen können. Hierfür definieren Versicherer in aller Regel einen Maximalbetrag, für den Sie – gern mithilfe unserer Unterstützung – passende Hörgeräte auswählen.

Auch wenn kein grundsätzlicher Anspruch auf die beste Hörgerätetechnologie besteht, so müssen Sie sich als privat versicherter Patient nicht mit dem günstigsten Hörgerät zufriedengeben.

Ärger mit der PKV zwecks vollständiger Kostenübernahme? – So urteilten Gerichte

Dass sich Versicherer für eine private Krankenversicherung um die 100%ige Übernahme von Kosten für Hörgeräte in Frankfurt drücken, ist leider häufig der Fall – dass sich Patienten mit anwaltlicher Hilfe dagegen wehren, allerdings auch.

Die Begründung privater Krankenversicherungen lautet in den meisten Fällen auf eine Überversorgung und eine nicht vorliegende medizinische Notwendigkeit bei Hörgeräten mit technisch gehobenen Eigenschaften. Als privat versicherter Patient ist es jedoch sinnvoll, sich hiervon nicht beirren zu lassen. Die Gerichte entschieden in der Vergangenheit bereits zugunsten des Patienten.

Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 04.11.2020

Im verhandelten Fall mit dem Aktenzeichen 404 C 4473/19 sprachen die Richter des zuständigen Amtsgerichts dem Kläger die volle Kostenübernahme für sein Hörgerät zu.

Da die Beweispflicht für eine Überversorgung beim Versicherer läge, wurde dieser in die Nachweispflicht genommen. Den Nachweis konnte der Beklagte allerdings nicht erbringen.

Kassenübernahmen durch Standardbeträge gedeckelt?

Während im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder von einem Maximalbetrag von 750 Euro pro Hörgerät die Rede ist, argumentieren Versicherer für private Krankenversicherungen häufig mit einer finanziellen Obergrenze von 1.500 Euro.

Diesen Betrag übersteigen zahlreiche innovative Hörgeräte. Daher scheint es oft zunächst aussichtslos, sie ohne Zuzahlung zu erhalten. Dennoch können Sie bei Ihrer PKV von der vollen Übernahme der Kosten profitieren. Relevant hierfür ist die medizinische Notwendigkeit, welche Sie sich von Ihrem HNO-Arzt in Frankfurt durch ein Attest bestätigen lassen sollten.

So haben Sie die medizinische Indikation für ein teureres Hörgerät schwarz auf weiß und können bei einer Ablehnung seitens Ihres Versicherers selbst einen Nachweis erbringen.

Deutsche PKV-Versicherer

Eine private Krankenversicherung erhalten Sie in Frankfurt unter anderem bei folgenden Versicherern:

  • Debeka

  • DKV

  • Allianz

  • Axa

  • Signal Iduna

  • Barmenia

  • HUK-Coburg

  • HanseMerkur

Das bislang höchste Beitragsaufkommen liegt nach aktuellen Erkenntnissen bei der Debeka.

Fazit

Kassenübernahmen fallen bei einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich höher aus als in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Für eine Kostenübernahme ohne Zuzahlung empfehlen wir Ihnen, sich die medizinische Notwendigkeit für Ihr gewähltes, höherpreisiges Hörgerät vom HNO-Arzt in Frankfurt bestätigen zu lassen.

Sie möchten mehr zu diesem Thema wissen? Rufen Sie uns an oder kommen einfach vorbei! Ihr HRM Hörstudio Rhein-Main.

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